Bauen - Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses zur Grundstücksteilung
Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, können Sie als Beteiligter die Ausstellung eines Zeugnisses auf Grundstücksteilung beantragen.
Beschreibung
Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, kann die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Beteiligter ein Zeugnis zur Grundstücksteilung ausstellen.
Mit dem Zeugnis wird bestätigt, dass die Teilung keine Verhältnisse schafft, die der Thüringer Bauordnung oder Vorschriften, die aufgrund der Thüringer Bauordnung erlassen wurden, widersprechen.
Zuständigkeit
an die untere Bauaufsichtsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.2.2 Sachgebiet Bauaufsicht / Denkmalschutz
Adresse
Postanschrift
Markt 8
99706 Sondershausen
Öffnungszeiten
Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-540
Telefon Festnetz: 03632 741-601
Fax: 03632 741-88601
E-Mail: bauverwaltung@kyffhaeuser.de
E-Mail: baulasten@kyffhaeuser.de(für Baulasten)
E-Mail: denkmalschutz@kyffhaeuser.de(für Denkmalschutzbehörde)
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage
Widerspruch
Kosten
Für öffentliche Leistungen der Bauaufsichtsbehörden sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben.
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Thüringer Baugebührenverordnung und deren Anlage.
Für öffentliche Leistungen, die nicht in der Anlage der Thüringer Baugebührenverordnung enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach vergleichbaren öffentlichen Leistungen bemessen wird.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024