Bauen - Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses zur Grundstücksteilung

    Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, können Sie als Beteiligter die Ausstellung eines Zeugnisses auf Grundstücksteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, kann die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Beteiligter ein Zeugnis zur Grundstücksteilung ausstellen.

    Mit dem Zeugnis wird bestätigt, dass die Teilung keine Verhältnisse schafft, die der Thüringer Bauordnung oder Vorschriften, die aufgrund der Thüringer Bauordnung erlassen wurden, widersprechen.

    Zuständigkeit

    an die untere Bauaufsichtsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Bauaufsichtsamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: geschlossen Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: nach vorheriger Terminabsprache.

    Kontakt

    Fax: 03643 762-822

    Telefon Festnetz: 03643 762-825

    E-Mail: bauaufsichtsamt@stadtweimar.de

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Widerspruch

    Kosten

    Für öffentliche Leistungen der Bauaufsichtsbehörden sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben.

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Thüringer Baugebührenverordnung und deren Anlage.

    Für öffentliche Leistungen, die nicht in der Anlage der Thüringer Baugebührenverordnung enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach vergleichbaren öffentlichen Leistungen bemessen wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Beteiligte bei Grundstücksteilung, Teilung eines Grundstücks, Grundstücksteilung Zeugnis, Bestätigung der Grundstücksteilung, Zeugnis Grundstücksteilung, Zeugnis Grundstücksteilung ausstellen, Bauaufsichtsbehörde Grundstücksteilung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de