SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen
Durch ein SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie Ihrer Kommune Geld von Ihrem Bankkonto abzubuchen. So zahlen Sie Gebühren oder Rechnungen bargeldlos, bequem und immer pünktlich.
Beschreibung
Die SEPA-Basislastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren. Anders als bei einer Überweisung löst bei hier der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, die Zahlung aus. Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie vorab dem Einzug der fälligen Forderung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so durch Ihre Kommune automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden.
Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Köstritz - Amt für Steuern und Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Heinrich-Schütz-Straße und im Innenhof
Gebühren: nein
Am Schloßpark
Bus: Linie 203 und 204 Richtung Gera
Bus: RVG Gera/Land
Bad Köstritz
Regionalbahn: Gera-Leipzig (1 km von Stvw.entfernt)
Heinrich-Schütz-Haus
Bus: Linie 203 Richtung Eisenberg
Bus: RVG Gera/Land
Julius-Sturm-Platz
Bus: Linie 204 Richtung Hermsdorf
Bus: RVG Gera/Land
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag          geschlossen Dienstag       09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch       geschlossen Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 17:00 Uhr  Freitag          geschlossen Hinweis: außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Bankverbindung
Stadtkasse Bad Köstritz
Empfänger: Stadtkasse Bad Köstritz
IBAN: DE40 8305 0000 0000 2303 24
Bankinstitut: Sparkasse Gera-Greiz
Weitere Informationen
Behindertentoilette vorhanden
Voraussetzungen
- Sie müssen einmalig oder regelmäßig Geld an eine andere Stelle zahlen.
- Der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
- Damit der Zahlungsempfänger den fälligen Geldbetrag per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist vorab Ihre Einwilligung notwendig. Diese geben Sie in Form des SEPA-Lastschriftmandats.
- Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
- eine GläubigerIdentifikationsnummer (CI),
- Name des Kunden (Zahler),
- Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahler) und
- seine Kundenkennung (IBAN).
- Sie können Ihr erteiltes SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.
Verfahrensablauf
- Sie füllen das ThAVEL-Formular „Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“ aus.
- Ihre Kommune, prüft das Vorhandensein aller notwendigen Angaben.
- Mindestens 14 Tage vor Fälligkeit des einzuziehenden Geldbetrages erhalten Sie eine Vorabinformation über die anstehende Abbuchung.
- Die Abbuchung von Ihrem Girokonto erfolgt automatisch zum Fälligkeitstag.
Fristen
- Die Kommune muss die Belastung Ihres Girokontos durch eine SEPALastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit Sie sich auf die Abbuchung einstellen können.
- Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
- Es erlischt automatisch, wenn in diesem Zeitraum kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht der Zahlungsempfänger in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36 Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
- Sie können Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Tage
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommune am 02.11.2023