SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen
Durch ein SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie Ihrer Kommune Geld von Ihrem Bankkonto abzubuchen. So zahlen Sie Gebühren oder Rechnungen bargeldlos, bequem und immer pünktlich.
Beschreibung
Die SEPA-Basislastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren. Anders als bei einer Überweisung löst bei hier der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, die Zahlung aus. Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie vorab dem Einzug der fälligen Forderung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so durch Ihre Kommune automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden.
Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Kreiskasse
Beschreibung
Die Kreiskasse ist zuständig für den gesamten Zahlungsverkehr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Leistung von Ausgaben und die Annahme von Einnahmen sowie um die ordnungsgemäße Buchführung. Die Kreiskasse verwaltet alle Konten und eventuell vorhandenen Rücklagen des Landkreises und verantwortet die zinsgünstige Anlage des Kassenbestandes. Sie stellt weiterhin die ständige Kassenliquidität sicher und verwahrt von Dritten hinterlegte Wertgegenstände. Außerdem ist sie zuständig für das Mahnwesen und die zwangsweise Einziehung offener Forderungen (Vollstreckung). Im Rahmen der Amtshilfe zieht sie auch Forderungen anderer Institutionen (z. Bsp. Gebühreneinzugszentrale - GEZ, Industrie- und Handelskammer - IHK, Handwerkskammern, Gemeinden und Städte etc.) ein.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Bahnhofstraße
Bus: 205
Bus: 270
Bus: 211
Bus: 216
Bus: 242
Bus: 201
Bus: 212
Bus: 243
Bus: 208
Bus: 210
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-310
E-Mail: vollstreckung@lra-soemmerda.de
E-Mail: kreiskasse@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde
Empfänger: Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde
IBAN: DE33 8205 1000 0140 0344 63
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
SEPA Lastschriftmandat
Bankeinzugsermächtigung
Voraussetzungen
- Sie müssen einmalig oder regelmäßig Geld an eine andere Stelle zahlen.
- Der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
- Damit der Zahlungsempfänger den fälligen Geldbetrag per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist vorab Ihre Einwilligung notwendig. Diese geben Sie in Form des SEPA-Lastschriftmandats.
- Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
- eine GläubigerIdentifikationsnummer (CI),
- Name des Kunden (Zahler),
- Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahler) und
- seine Kundenkennung (IBAN).
- Sie können Ihr erteiltes SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.
Verfahrensablauf
- Sie füllen das ThAVEL-Formular „Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“ aus.
- Ihre Kommune, prüft das Vorhandensein aller notwendigen Angaben.
- Mindestens 14 Tage vor Fälligkeit des einzuziehenden Geldbetrages erhalten Sie eine Vorabinformation über die anstehende Abbuchung.
- Die Abbuchung von Ihrem Girokonto erfolgt automatisch zum Fälligkeitstag.
Fristen
- Die Kommune muss die Belastung Ihres Girokontos durch eine SEPALastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit Sie sich auf die Abbuchung einstellen können.
- Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
- Es erlischt automatisch, wenn in diesem Zeitraum kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht der Zahlungsempfänger in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36 Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
- Sie können Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Tage
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommune am 02.11.2023