Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes anzeigen
Als Unternehmen, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz ausgibt, für deren Durchführung besondere Gefahrenschutz-Vorschriften gelten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgeben, für deren Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften (zum Beispiel Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung etc.) gelten, sind Sie verpflichtet, dies anzuzeigen.
Zuständigkeit
Die Anzeige müssen Sie bei der Regionalinspektion Südthüringen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vornehmen.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Südthüringen
Adresse
Lieferanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Folgende Daten der in Heimarbeit Beschäftigten müssen Sie übermittelt werden:
- der Vor- und Familienname
- die Anschrift der Arbeitsstätte
Voraussetzungen
Sie müssen Heimarbeit ausgeben oder weitergeben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige können Sie schriftlich oder online übersenden.
Die Anzeige schriftlich übersenden:
- Dazu übersenden Sie die erforderlichen Daten der in Heimarbeit Beschäftigten.
Möchten Sie die Anzeige online übersenden, sind die folgenden Schritte durchzuführen:
- Aufruf des Online-Dienstes
- Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden die Anzeige an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 01.10.2023
Stichwörter
Biostoffe, Gefahrstoffe, Vorschriften des Gefahrenschutzes, Gefahrenschutz