• Marisfeld (Landkreis Hildburghausen, Thüringen)
Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes Entgegennahme

Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes anzeigen

Als Unternehmen, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz ausgibt, für deren Durchführung besondere Gefahrenschutz-Vorschriften gelten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Beschreibung

Wenn Sie Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgeben, für deren Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften (zum Beispiel Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung etc.) gelten, sind Sie verpflichtet, dies anzuzeigen.

Zuständigkeit

Die Anzeige müssen Sie bei der Regionalinspektion Südthüringen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vornehmen.

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Südthüringen

Adresse

Postanschrift

Tennstedter Straße 8/9

99947 Bad Langensalza

Lieferanschrift

Karl-Liebknecht-Straße 4

98527 Suhl

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 57-3814800

E-Mail: as-sued@tlv.thueringen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 14.09.2009

Technisch geändert am 17.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Folgende Daten der in Heimarbeit Beschäftigten müssen Sie übermittelt werden:

  • der Vor- und Familienname
  • die Anschrift der Arbeitsstätte

Voraussetzungen

Sie müssen Heimarbeit ausgeben oder weitergeben.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Anzeige können Sie schriftlich oder online übersenden.

Die Anzeige schriftlich übersenden:

  • Dazu übersenden Sie die erforderlichen Daten der in Heimarbeit Beschäftigten.

Möchten Sie die Anzeige online übersenden, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

  • Aufruf des Online-Dienstes
  • Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden die Anzeige an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 01.10.2023

Version

Technisch erstellt am 06.11.2023

Technisch geändert am 06.11.2023

Stichwörter

Gefahrenschutz, Biostoffe, Vorschriften des Gefahrenschutzes, Gefahrstoffe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024