Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes Entgegennahme

    Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes anzeigen

    Als Unternehmen, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz ausgibt, für deren Durchführung besondere Gefahrenschutz-Vorschriften gelten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgeben, für deren Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften (zum Beispiel Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung etc.) gelten, sind Sie verpflichtet, dies anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Die Anzeige müssen Sie bei der Regionalinspektion Südthüringen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vornehmen.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Südthüringen

    Adresse

    Postanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Lieferanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 4

    98527 Suhl

    Parkplatz: Besucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57-3814800

    Fax: 0361 57-3814890

    E-Mail: as-sued@tlv.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.09.2009 (von: Verena Meyer)

    Technisch geändert am 05.02.2024 (von: Kössel, Maren)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Daten der in Heimarbeit Beschäftigten müssen Sie übermittelt werden:

    • der Vor- und Familienname
    • die Anschrift der Arbeitsstätte

    Voraussetzungen

    Sie müssen Heimarbeit ausgeben oder weitergeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige können Sie schriftlich oder online übersenden.

    Die Anzeige schriftlich übersenden:

    • Dazu übersenden Sie die erforderlichen Daten der in Heimarbeit Beschäftigten.

    Möchten Sie die Anzeige online übersenden, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

    • Aufruf des Online-Dienstes
    • Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden die Anzeige an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 01.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.11.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 06.11.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)