Bauen - Antrag auf Typenprüfung baulicher Anlagen mit einem bestimmten System
Wenn Sie bauliche Anlagen in derselben Ausführung oder mit einem bestimmten System an mehreren Stellen errichten wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung für diesen Typ einer baulichen Anlage erhalten.
Beschreibung
Wenn Sie bauliche Anlagen in derselben Ausführung oder mit einem bestimmten System an mehreren Stellen errichten wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung für diesen Typ einer baulichen Anlage erhalten.
Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens).
zuständige Stelle
Typenprüfungen für bauliche Anlagen oder für Teile von baulichen Anlagen sind ausschließlich den Prüfämtern für Standsicherheit vorbehalten. In Thüringen ist hierfür das Referat Bauaufsicht/Bautechnik im Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.
Zuständigkeit
an das Referat Bauaufsicht/Bautechnik im Thüringer Landesverwaltungsamt
Ansprechpartner
Landratsamt Greiz - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Dr.-Scheube-Str. 6
07973 Greiz
Der Standort befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude des Landratsamtes Greiz.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bauen, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung
Formulare
Der Antrag ist formlos unter Angabe des Antragsgegenstandes sowie unter Benennung des Erstellers der bautechnischen Unterlagen schriftlich einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung eines Typenprüfberichtes ist durch die Thüringer Bauordnung (ThürBO) sowie durch die Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) gegeben.
Fristen
Der Typenprüfbericht kann für eine Geltungsdauer von maximal fünf Jahren ausgestellt werden. Innerhalb dieser Dauer kann die geprüfte Typenstatik beliebig oft verwendet werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Beantragung einer Verlängerung möglich. Insofern sich Technische Baubestimmungen innerhalb dieser Frist nicht geändert haben und seitens des Antragstellers keine individuellen Anpassungen der Type hinsichtlich deren Anwendung und Konstruktion vorgesehen sind, steht einer kurzfristigen Verlängerung um maximal fünf weitere Jahre in der Regel nichts entgegen.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Antrag vor Fristablauf erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Alle im Vorfeld getroffenen Absprachen können dazu beitragen, die Bearbeitungsdauer der Prüfung und die sich daraus für Sie ergebende Gebühr zu reduzieren.
Typenpläne/-blätter sind so zu erstellen, dass sie die Konstruktion vollständig und übersichtlich beschreiben und als Grundlage für die Herstellung und Ausführung dienen. Hierbei müssen alle Maße, Materialien und Anwendungsbestimmungen in übersichtlicher und eindeutiger Weise so dargestellt werden, dass diese für den jeweiligen Einzelfall dem entsprechenden Typ zugeordnet werden können. Der geprüfte rechnerische Nachweis wird in der Regel bei der Anwendung der Konstruktion nicht mehr benötigt.
Für die Erstellung der Unterlagen empfehlen wir Tragwerksplaner zur beauftragen, die bereits über Erfahrungen mit Typenprüfungen verfügen.
Die Bemessung von Tragwerken bzw. Konstruktionen auf der Grundlage von Versuchen ist bei Typenprüfungen nicht zulässig.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 19.08.2024
Stichwörter
Thüringer Landesverwaltungsamt, Bausysteme, Gleiche Gebäude, Prüfingenieure, an mehreren Stellen bauen