Bauvorhaben an mehreren Stellen (Typ) Genehmigung baulicher Anlagen mit bestimmtem System

    Bauen - Antrag auf Typenprüfung baulicher Anlagen mit einem bestimmten System

    Wenn Sie bauliche Anlagen in derselben Ausführung oder mit einem bestimmten System an mehreren Stellen errichten wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung für diesen Typ einer baulichen Anlage erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie bauliche Anlagen in derselben Ausführung oder mit einem bestimmten System an mehreren Stellen errichten wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung für diesen Typ einer baulichen Anlage erhalten.

    Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens).

    zuständige Stelle

    Typenprüfungen für bauliche Anlagen oder für Teile von baulichen Anlagen sind ausschließlich den Prüfämtern für Standsicherheit vorbehalten. In Thüringen ist hierfür das Referat Bauaufsicht/Bautechnik im Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.

    Zuständigkeit

    an das Referat Bauaufsicht/Bautechnik im Thüringer Landesverwaltungsamt

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Bauaufsicht

    Beschreibung

    Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Genehmigung, Kontrolle und Überwachung von Bauvorhaben werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsicht durchgeführt. Dies betrifft vor allem die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauanzeigen, Abbruchgenehmigungen, Genehmigungen für Nutzungsänderungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie die Eintragung von Baulasten. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten erfolgt eine Bauabnahme, bei der die Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung kontrolliert wird. Diese und weitere anlassbezogene Baukontrollen werden ebenfalls von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linien:
      • Bus: 208
      • Bus: 220
      • Bus: 206
      • Bus: 242
      • Bus: 211
      • Bus: 209
      • Bus: 243
      • Bus: 201
      • Bus: 210
      • Bus: 211
      • Bus: 216
      • Bus: 200
      • Bus: 205
    • Haltestelle: Wielandstraße
      Linie:
      • Bus: 212
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-638

    E-Mail: bauaufsicht@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Der Antrag ist formlos unter Angabe des Antragsgegenstandes sowie unter Benennung des Erstellers der bautechnischen Unterlagen schriftlich einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die rechtliche Grundlage für die Erteilung eines Typenprüfberichtes ist durch die Thüringer Bauordnung (ThürBO) sowie durch die Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) gegeben.

    Fristen

    Der Typenprüfbericht kann für eine Geltungsdauer von maximal fünf Jahren ausgestellt werden. Innerhalb dieser Dauer kann die geprüfte Typenstatik beliebig oft verwendet werden.

    Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Beantragung einer Verlängerung möglich. Insofern sich Technische Baubestimmungen innerhalb dieser Frist nicht geändert haben und seitens des Antragstellers keine individuellen Anpassungen der Type hinsichtlich deren Anwendung und Konstruktion vorgesehen sind, steht einer kurzfristigen Verlängerung um maximal fünf weitere Jahre in der Regel nichts entgegen.

    Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Antrag vor Fristablauf erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle im Vorfeld getroffenen Absprachen können dazu beitragen, die Bearbeitungsdauer der Prüfung und die sich daraus für Sie ergebende Gebühr zu reduzieren. 

    Typenpläne/-blätter sind so zu erstellen, dass sie die Konstruktion vollständig und übersichtlich beschreiben und als Grundlage für die Herstellung und Ausführung dienen. Hierbei müssen alle Maße, Materialien und Anwendungsbestimmungen in übersichtlicher und eindeutiger Weise so dargestellt werden, dass diese für den jeweiligen Einzelfall dem entsprechenden Typ zugeordnet werden können. Der geprüfte rechnerische Nachweis wird in der Regel bei der Anwendung der Konstruktion nicht mehr benötigt.

    Für die Erstellung der Unterlagen empfehlen wir Tragwerksplaner zur beauftragen, die bereits über Erfahrungen mit Typenprüfungen verfügen.

    Die Bemessung von Tragwerken bzw. Konstruktionen auf der Grundlage von Versuchen ist bei Typenprüfungen nicht zulässig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 03.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Stichwörter

    Gleiche Gebäude, an mehreren Stellen bauen, Thüringer Landesverwaltungsamt, Bausysteme, Prüfingenieure

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English