Anzeige des Wechsels des Bauherren Entgegennahme

    Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauherrn

    Wechselt der Bauherr, hat der neue Bauherr dies der unteren Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

    Beschreibung

    Wechselt der Bauherr, hat der neue Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

    Treten bei einem Bauvorhaben mehrere Personen als Bauherr auf, kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ihr gegenüber ein Vertreter bestellt wird. Dieser hat dem Bauherrn obliegende Verpflichtungen zu erfüllen. 

    Zuständigkeit

    an die unteren Bauaufsichtsbehörden

    Ansprechpartner

    Für Bad Lobenstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 02.11.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)