Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauherrn
Wechselt der Bauherr, hat der neue Bauherr dies der unteren Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Beschreibung
Wechselt der Bauherr, hat der neue Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Treten bei einem Bauvorhaben mehrere Personen als Bauherr auf, kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ihr gegenüber ein Vertreter bestellt wird. Dieser hat dem Bauherrn obliegende Verpflichtungen zu erfüllen.
Zuständigkeit
an die unteren Bauaufsichtsbehörden
Ansprechpartner
Für Bürgel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024