Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauleiters
Den Wechsel eines Bauleiters müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen.
Beschreibung
Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gotha - Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Philosophenweg
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Orangerie
Linie:- Bus: Orangerie
- Haltestelle: Orangerie
Linie:- Straßenbahn: Orangerie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro: Neues Rathaus - Ekhofplatz 24 * Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr * Mi 09:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung: Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hanl
Telefon Festnetz: +49 3621 222-620
E-Mail: k.hanl@gotha.de
Frau Thiele
Telefon Festnetz: +49 3621 222-627
E-Mail: t.thiele@gotha.de
Frau Harnisch
Telefon Festnetz: +49 3621 222-621
E-Mail: g.harnisch@gotha.de
Frau Kuhnert
Telefon Festnetz: +49 3621 222-623
E-Mail: a.kuhnert@gotha.de
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Wechsel schriftlich mitteilen.
Fristen
Sie müssen den Wechsel unverzüglich mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024
Stichwörter
Bauamt, Baubehörde, Bauaufsicht, neuer Bauleiter, anderen Bauleiter mitteilen, Wechsel des Bauleiters