Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauleiters
Den Wechsel eines Bauleiters müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen.
Beschreibung
Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.2.2 Sachgebiet Bauaufsicht / Denkmalschutz
Adresse
Postanschrift
Markt 8
99706 Sondershausen
Öffnungszeiten
Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-540
Telefon Festnetz: 03632 741-601
Fax: 03632 741-88601
E-Mail: baulasten@kyffhaeuser.de
E-Mail: bauverwaltung@kyffhaeuser.de
E-Mail: denkmalschutz@kyffhaeuser.de
Internet
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Wechsel schriftlich mitteilen.
Fristen
Sie müssen den Wechsel unverzüglich mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024
Stichwörter
Wechsel des Bauleiters, Bauaufsicht, Baubehörde, Bauamt, neuer Bauleiter, anderen Bauleiter mitteilen