Anzeige des Wechsels des Bauleiters Entgegennahme

    Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauleiters

    Den Wechsel eines Bauleiters müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.2.2 Sachgebiet Bauaufsicht / Denkmalschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Öffnungszeiten

    Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03632 741-88601

    Telefon Festnetz: 03632 741-601

    Telefon Festnetz: 03632 741-540

    E-Mail: baulasten@kyffhaeuser.de

    E-Mail: bauverwaltung@kyffhaeuser.de

    E-Mail: denkmalschutz@kyffhaeuser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Wechsel schriftlich mitteilen.

    Fristen

    Sie müssen den Wechsel unverzüglich mitteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Stichwörter

    neuer Bauleiter, Baubehörde, anderen Bauleiter mitteilen, Wechsel des Bauleiters, Bauamt, Bauaufsicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English