Anzeige des Wechsels des Bauleiters Entgegennahme

    Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauleiters

    Den Wechsel eines Bauleiters müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Bornhagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Wechsel schriftlich mitteilen.

    Fristen

    Sie müssen den Wechsel unverzüglich mitteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Stichwörter

    Wechsel des Bauleiters, Bauaufsicht, Baubehörde, Bauamt, neuer Bauleiter, anderen Bauleiter mitteilen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de