Anzeige des Namens des Bauleiters Entgegennahme

    Bauen - Anzeige des Bauleiters

    Den Namen des Bauleiters müssen Sie als Bauherr der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Greiz - Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Scheube-Str. 6

    07973 Greiz

    Der Standort befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude des Landratsamtes Greiz.

    Kontakt

    Fax: 03661 876-222

    Telefon Festnetz: 03661 876-0

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-greiz.de

    Internet

    Stichwörter

    Bauen, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.

    Fristen

    Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Bauleiter benennen, anderer Bauherr, Bauherr benennen, anderer Bauleiter, Wechsel des Bauleiters mitteilen, Wechsel des Bauherrn mitteilen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de