Anzeige des Namens des Bauleiters Entgegennahme

    Bauen - Anzeige des Bauleiters

    Den Namen des Bauleiters müssen Sie als Bauherr der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Weimarer Land (Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.

    Fristen

    Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Stichwörter

    Wechsel des Bauherrn mitteilen, Wechsel des Bauleiters mitteilen, Bauherr benennen, anderer Bauherr, Bauleiter benennen, anderer Bauleiter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English