Bauen - Anzeige des Bauleiters
Den Namen des Bauleiters müssen Sie als Bauherr der zuständigen Behörde mitteilen.
Beschreibung
Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Friedrichroda - Bauverwaltung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03623 330-122(Liegenschaften)
Fax: +49 3623 330-211
Telefon Festnetz: 03623 330-119(Leitung Bauverwaltung)
Telefon Festnetz: 03623 330-121(Hoch- und Tiefbau)
E-Mail: bauverwaltung@friedrichroda.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Friedrichroda
Empfänger: Stadt Friedrichroda
IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Weitere Informationen
Stichwörter
Bau, Bauamt, Bauen, Bauhof, Fachbereich Bauverwaltung, Liegenschaftsmanagement Hochbau Hausmeister Gebäude Instandhaltung Werterhaltung, Stadtumbau, Soziale Stadt, Innenstadtmodernisierungsprogramm, Wirtschaft Kultur Tourismus Kreisentwicklung Regionalplanung Wohnungsbauförderung Kreiswegewart, Wohungsbauförderung Wohnberechtigungsschein
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.
Fristen
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024
Stichwörter
Bauleiter benennen, anderer Bauherr, Wechsel des Bauherrn mitteilen, anderer Bauleiter, Bauherr benennen, Wechsel des Bauleiters mitteilen