Anzeige des Namens des Bauleiters Entgegennahme

    Bauen - Anzeige des Bauleiters

    Den Namen des Bauleiters müssen Sie als Bauherr der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Oberhof wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.

    Fristen

    Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 02.11.2023

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    anderer Bauherr, Bauleiter benennen, Bauherr benennen, Wechsel des Bauherrn mitteilen, Wechsel des Bauleiters mitteilen, anderer Bauleiter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024