Bauen - Anzeige des Bauleiters
Den Namen des Bauleiters müssen Sie als Bauherr der zuständigen Behörde mitteilen.
Beschreibung
Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.
Fristen
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024
Stichwörter
Bauleiter benennen, anderer Bauherr, Bauherr benennen, anderer Bauleiter, Wechsel des Bauleiters mitteilen, Wechsel des Bauherrn mitteilen