Bauen - Anzeige des Bauleiters
Den Namen des Bauleiters müssen Sie als Bauherr der zuständigen Behörde mitteilen.
Beschreibung
Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 53 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Neues Rathaus
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742433(SB Baulasten/ Aktenführung)
Telefon Festnetz: 03681 742430(SB Baugenehmigungsverfahren)
Telefon Festnetz: 03681 742432(Sachgebietsleitung Bauaufsicht)
Fax: 03681 742724
E-Mail: bauaufsicht@stadtsuhl.de
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.
Fristen
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024
Stichwörter
Bauleiter benennen, anderer Bauherr, Bauherr benennen, anderer Bauleiter, Wechsel des Bauleiters mitteilen, Wechsel des Bauherrn mitteilen