Änderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung

    Bauen - Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie für Veränderungen an baulichen Anlagen eine gültige Teilbaugenehmigung besitzen, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Friedrichroda - Bauverwaltung

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 9

    99894 Friedrichroda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03623 330-122(Liegenschaften)

    Fax: +49 3623 330-211

    Telefon Festnetz: 03623 330-119(Leitung Bauverwaltung)

    Telefon Festnetz: 03623 330-121(Hoch- und Tiefbau)

    E-Mail: bauverwaltung@friedrichroda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Friedrichroda

    Empfänger: Stadt Friedrichroda

    IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Weitere Informationen

    Stichwörter

    Bau, Bauamt, Bauen, Bauhof, Fachbereich Bauverwaltung, Liegenschaftsmanagement Hochbau Hausmeister Gebäude Instandhaltung Werterhaltung, Stadtumbau, Soziale Stadt, Innenstadtmodernisierungsprogramm, Wirtschaft Kultur Tourismus Kreisentwicklung Regionalplanung Wohnungsbauförderung Kreiswegewart, Wohungsbauförderung Wohnberechtigungsschein

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Voraussetzungen

    Der zugrunde liegende Bauantrag für die Änderung einer baulichen Anlage muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Laufzeit der Teilbaugenehmigung, Teilbaugenehmigung, Bauzeit verlängern, Bauverlängerung, Änderung des Bauvorhabens, Bau Änderung, Antrag auf Verlängerung, Bauänderung verlängern, Fertigstellung Hausbau

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de