Änderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung

    Bauen - Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie für Veränderungen an baulichen Anlagen eine gültige Teilbaugenehmigung besitzen, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Nordhausen - Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    99734 Nordhausen

    Neues Rathaus

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Nikolaiplatz
      Anzahl: 25  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kornmarkt
      Linien:
      • Bus: Linie F
      • Straßenbahn: Linien 1, 2 und 10

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang zum Fahrstuhl im Gebäude über den Treppenlift am Eingang.

    Postanschrift

    Markt 1

    99734 Nordhausen

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat jeden 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 696-9527

    Fax: 03631 696-863(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)

    E-Mail: bauordnungsamt@nordhausen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Nordhausen

    Empfänger: Stadt Nordhausen

    IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00

    BIC: HELADEF1NOR

    Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen

    Stichwörter

    Bauordnung

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Voraussetzungen

    Der zugrunde liegende Bauantrag für die Änderung einer baulichen Anlage muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Laufzeit der Teilbaugenehmigung, Teilbaugenehmigung, Änderung des Bauvorhabens, Antrag auf Verlängerung, Bauänderung verlängern, Bauzeit verlängern, Fertigstellung Hausbau, Bau Änderung, Bauverlängerung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de