Bauen - Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage
Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Nutzungsänderung einer Anlage benötigen, müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Beschreibung
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Nutzungsänderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Bauaufsicht
Beschreibung
Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Genehmigung, Kontrolle und Überwachung von Bauvorhaben werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsicht durchgeführt. Dies betrifft vor allem die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauanzeigen, Abbruchgenehmigungen, Genehmigungen für Nutzungsänderungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie die Eintragung von Baulasten. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten erfolgt eine Bauabnahme, bei der die Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung kontrolliert wird. Diese und weitere anlassbezogene Baukontrollen werden ebenfalls von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Busbahnhof
Bus: 243
Bus: 206
Bus: 242
Bus: 220
Bus: 209
Bus: 201
Bus: 208
Bus: 200
Bus: 211
Bus: 210
Bus: 216
Bus: 211
Bus: 205
Wielandstraße
Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung baulicher Anlagen
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben eingereicht werden müssen.
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Kosten
Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft  am 14.08.2024