Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung

    Bauen - Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage

    Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Nutzungsänderung einer Anlage benötigen, müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

    Beschreibung

    Für die baugenehmigungsfrei gestellte Nutzungsänderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gotha - Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ekhofplatz 24

    99867 Ülleben

    Neues Rathaus

    Parkplätze

    • Parkplatz: Philosophenweg
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Orangerie
      Linie:
      • Bus: Orangerie
    • Haltestelle: Orangerie
      Linie:
      • Straßenbahn: Orangerie

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro: Neues Rathaus - Ekhofplatz 24 * Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr * Mi 09:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung: Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3621 222-812

    Telefon Festnetz: +49 3621 222-620

    E-Mail: bauordnung@gotha.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung baulicher Anlagen

    Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben eingereicht werden müssen.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Kosten

    Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Stichwörter

    Ändern der baulichen Nutzung, Bauliche Anlage anders nutzen, Freistellung von einer Baugenehmigung, Nutzungsänderung mitteilen, Gebäude anders nutzen, Erlaubnis ohne Baugenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de