Bauen - Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage
Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Nutzungsänderung einer Anlage benötigen, müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Beschreibung
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Nutzungsänderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - Untere Bauaufsichtsbehörde/Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1243
99962 Mühlhausen/Thüringen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Gesonderte Termine während der Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Hinweis: Neben den einheitlichen Öffnungszeiten gelten für Stadtbibliothek und Bürgerbüro gesonderte Sprechzeiten.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung baulicher Anlagen
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben eingereicht werden müssen.
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Kosten
Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.08.2024
Stichwörter
Ändern der baulichen Nutzung, Bauliche Anlage anders nutzen, Freistellung von einer Baugenehmigung, Nutzungsänderung mitteilen, Gebäude anders nutzen, Erlaubnis ohne Baugenehmigung