Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung

    Bauen - Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage

    Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Nutzungsänderung einer Anlage benötigen, müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

    Beschreibung

    Für die baugenehmigungsfrei gestellte Nutzungsänderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Parkplatz: null
    Anzahl: 53

    Neues Rathaus

    Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742432(Sachgebietsleitung Bauaufsicht)

    Telefon Festnetz: 03681 742430(SB Baugenehmigungsverfahren)

    Telefon Festnetz: 03681 742433(SB Baulasten/ Aktenführung)

    Fax: 03681 742724

    E-Mail: bauaufsicht@stadtsuhl.de

    Weitere Informationen

    Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice

    Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2006 (von: Erik Bartholome)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Walther, Laura)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung baulicher Anlagen

    Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben eingereicht werden müssen.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Kosten

    Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft  am 14.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 01.11.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 14.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)