Bauen - Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage
Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Nutzungsänderung einer Anlage benötigen, müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Beschreibung
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Nutzungsänderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A. - Parkplatz:
Anzahl: 53 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Neues Rathaus
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742433(SB Baulasten/ Aktenführung)
Fax: 03681 742724
Telefon Festnetz: 03681 742432(Sachgebietsleitung Bauaufsicht)
Telefon Festnetz: 03681 742430(SB Baugenehmigungsverfahren)
E-Mail: bauaufsicht@stadtsuhl.de
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung baulicher Anlagen
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben eingereicht werden müssen.
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Kosten
Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.08.2024
Stichwörter
Nutzungsänderung mitteilen, Erlaubnis ohne Baugenehmigung, Bauliche Anlage anders nutzen, Ändern der baulichen Nutzung, Freistellung von einer Baugenehmigung, Gebäude anders nutzen