Bauen - Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage
Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Nutzungsänderung einer Anlage benötigen, müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Beschreibung
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Nutzungsänderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung
Beschreibung
Vorhabenprüfung
Prüfung technischer Nachweise
Bauausführung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parken in der Zabelstraße möglich
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Hauptbahnhof
Straßenbahn: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung baulicher Anlagen
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben eingereicht werden müssen.
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Kosten
Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft  am 14.08.2024