Bauen - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung/ des Bauvorbescheids
Die Verlängerung einer Baugenehmigung kann auch wiederholt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Beschreibung
Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten bald länger als 2 Jahre unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung auch wiederholt beantragen.
Zuständigkeit
In Thüringen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Linie:- Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 13 55
07903 Schleiz
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Art. 13 DSGVO - Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten - Bauordnung
Stichwörter
Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung
Geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Baugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht.
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:
Der Antrag kann formlos per Schreiben oder e_Mail gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:
ca. 1 Woche
Kosten
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:
20 % der Baugenehmigungsgebühr
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024
Stichwörter
Baugenehmigung verlängern, Baugenehmigung nochmals verlängern, Frist der Baugenehmigung, Baugenehmigung verlängern lassen, Geltungsdauer einer Baugenehmigung