Errichtung von Anlagen Verlängerung

    Bauen - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung/ des Bauvorbescheids

    Die Verlängerung einer Baugenehmigung kann auch wiederholt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten bald länger als 2 Jahre unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung auch wiederholt beantragen.

    Zuständigkeit

    In Thüringen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03671 823-936

    Fax: 03671 823-370

    E-Mail: bauaufsicht@kreis-slf.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.08.2013 (von: Berger, Jasmin)

    Technisch geändert am 16.01.2024 (von: Demuth, Tom)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung

    Geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Baugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)