Errichtung von Anlagen Verlängerung

    Bauen - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung/ des Bauvorbescheids

    Die Verlängerung einer Baugenehmigung kann auch wiederholt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten bald länger als 2 Jahre unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung auch wiederholt beantragen.

    Zuständigkeit

    In Thüringen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - Untere Bauaufsichtsbehörde/Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstraße 25

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Hausanschrift

    Neue Straße 10

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Postfachadresse

    Postfach 1243

    99962 Mühlhausen/Thüringen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Gesonderte Termine während der Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Hinweis: Neben den einheitlichen Öffnungszeiten gelten für Stadtbibliothek und Bürgerbüro gesonderte Sprechzeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03601 452-317

    Fax: 03601 452-314

    E-Mail: Stadtentwicklung-Bauordnung@muehlhausen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung

    Geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Baugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigung verlängern lassen, Baugenehmigung verlängern, Frist der Baugenehmigung, Baugenehmigung nochmals verlängern, Geltungsdauer einer Baugenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English