Bauen - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung/ des Bauvorbescheids
Die Verlängerung einer Baugenehmigung kann auch wiederholt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Beschreibung
Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten bald länger als 2 Jahre unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung auch wiederholt beantragen.
Zuständigkeit
In Thüringen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Nordhausen - Bauordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Markt 1
99734 Nordhausen
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus Nikolaiplatz
Anzahl: 25 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Kornmarkt
Linien:- Straßenbahn: Linien 1, 2 und 10
- Bus: Linie F
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Zugang zum Fahrstuhl im Gebäude über den Treppenlift am Eingang.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat jeden 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 696-9527
Fax: 03631 696-863(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)
E-Mail: bauordnungsamt@nordhausen.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Nordhausen
Empfänger: Stadt Nordhausen
IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
Stichwörter
Bauordnung
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung
Geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Baugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht.
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.
Kosten
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.02.2024
Stichwörter
Baugenehmigung verlängern lassen, Baugenehmigung verlängern, Frist der Baugenehmigung, Baugenehmigung nochmals verlängern, Geltungsdauer einer Baugenehmigung