Bauen - Anzeige des Bauzustands
Auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde müssen Sie den Beginn und die Beendigung bestimmter Bauarbeiten anzeigen.
Beschreibung
In Thüringen können die Bauaufsichtsbehörden und Prüfingenieure von Ihnen verlangen, Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten (als »Bauzustand bezeichnet«) anzuzeigen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Bauaufsichtsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
Bus: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 2014
99423 Weimar
Postanschrift
99401 Weimar
Postanschrift
Postfach 2014
99401 Weimar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: geschlossen Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr Hinweis: nach vorheriger Terminabsprache.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024