• Hirschfeld (Landkreis Greiz, Thüringen)
Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

Bauen - Genehmigungsfreistellung im vereinfachten Verfahren beantragen

Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig.

In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.

Beschreibung

Wenn Sie Neubauten errichten, Veränderungen an Bauten vornehmen oder deren Nutzung ändern wollen, dann benötigen Sie dafür eine Baugenehmigung.

Ausgenommen davon sind kleinere Bauvorhaben, für die bestimmte Voraussetzungen gelten. In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.

Vorhaben, für die eine Baugenehmigung nötig ist, die voraussichtlich in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden kann:

Das betrifft kleinere Vorhaben, wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude. Diese können in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Welche Vorhaben dies genau betrifft, regelt die Thüringer Bauordnung. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.

Zuständigkeit

In Thüringen entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag über die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren.

Ansprechpartner

Landratsamt Greiz - Untere Bauaufsichtsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Dr.-Scheube-Str. 6

07973 Greiz

Der Standort befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude des Landratsamtes Greiz.

Öffnungszeiten

Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Internet

Stichwörter

Bauen, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung

Version

Technisch erstellt am 07.08.2023

Technisch geändert am 20.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen

  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Lageplan
  • Auszug Liegenschaftskarte
  • bautechnische Nachweise
  • Stellplatznachweis
  • statistischer Erhebungsbogen 
  • Antrag auf Abweichung oder Befreiung
  • Antrag auf vereinfachtes Verfahren

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Verfahrensablauf

Stellen Sie bei der zuständigen Behörde einen Bauantrag.

Fristen

Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.

Kosten

Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.08.2024

Version

Technisch erstellt am 27.10.2023

Technisch geändert am 14.08.2024

Stichwörter

Bauverfahren verkürzen, Entscheidung Bauantrag, Baugenehmigung, Bauplanung kürzer, Verfahren verkürzen, kürzerer Bauantrag, kürzerer Antrag, vereinfachter Bauantrag, vereinfachter Antrag

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024