Bauen - Genehmigungsfreistellung im vereinfachten Verfahren beantragen
Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig.
In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.
Beschreibung
Wenn Sie Neubauten errichten, Veränderungen an Bauten vornehmen oder deren Nutzung ändern wollen, dann benötigen Sie dafür eine Baugenehmigung.
Ausgenommen davon sind kleinere Bauvorhaben, für die bestimmte Voraussetzungen gelten. In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.
Vorhaben, für die eine Baugenehmigung nötig ist, die voraussichtlich in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden kann:
Das betrifft kleinere Vorhaben, wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude. Diese können in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Welche Vorhaben dies genau betrifft, regelt die Thüringer Bauordnung. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.
Zuständigkeit
In Thüringen entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag über die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 52 - Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr  Mi.  09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr.  09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di.  08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi.  07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr.  08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Auszug Liegenschaftskarte
- bautechnische Nachweise
- Stellplatznachweis
- statistischer Erhebungsbogen
- Antrag auf Abweichung oder Befreiung
- Antrag auf vereinfachtes Verfahren
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Verfahrensablauf
Stellen Sie bei der zuständigen Behörde einen Bauantrag.
Fristen
Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.
Kosten
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.08.2024
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