• Kauern (Landkreis Greiz, Thüringen)
Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

Bauen - Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen im vereinfachten Verfahren

Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen baulichen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung

Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).

Sie können ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. 

Zuständigkeit

an die untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner

Landratsamt Greiz - Untere Bauaufsichtsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Dr.-Scheube-Str. 6

07973 Greiz

Der Standort befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude des Landratsamtes Greiz.

Öffnungszeiten

Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr

Kontakt

Internet

Stichwörter

Bauen, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung

Version

Technisch erstellt am 07.08.2023

Technisch geändert am 15.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie in der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkrete Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.

Antrag auf vereinfachtes Verfahren.

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Kosten

Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 26.10.2023

Version

Technisch erstellt am 26.10.2023

Technisch geändert am 21.11.2023

Stichwörter

Gebäude anders nutzen, Genehmigung zur Nutzungsänderung, Nutzung ändern, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Änderung der Nutzung, andere Verwendung des Baus, Nutzungsänderung, Baugenehmigung vereinfachen, Bauantrag ändern, Baugenehmigung wegen anderer Nutzung, andere Verwendung des Gebäudes, Bauvorhaben ändern, Andere Verwendung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024