Bauen - Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen im vereinfachten Verfahren
Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen baulichen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).
Sie können ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen.
Zuständigkeit
an die untere Bauaufsichtsbehörde
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Bauaufsicht
Beschreibung
Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Genehmigung, Kontrolle und Überwachung von Bauvorhaben werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsicht durchgeführt. Dies betrifft vor allem die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauanzeigen, Abbruchgenehmigungen, Genehmigungen für Nutzungsänderungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie die Eintragung von Baulasten. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten erfolgt eine Bauabnahme, bei der die Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung kontrolliert wird. Diese und weitere anlassbezogene Baukontrollen werden ebenfalls von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
- Haltestelle: Wielandstraße
Linie:- Bus: 212
- Haltestelle: Busbahnhof
Linien:- Bus: 206
- Bus: 216
- Bus: 211
- Bus: 208
- Bus: 209
- Bus: 201
- Bus: 205
- Bus: 220
- Bus: 210
- Bus: 211
- Bus: 200
- Bus: 242
- Bus: 243
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-638
E-Mail: bauaufsicht@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie in der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkrete Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.
Antrag auf vereinfachtes Verfahren.
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Kosten
Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 26.10.2023
Stichwörter
andere Verwendung des Gebäudes, Nutzung ändern, Gebäude anders nutzen, Baugenehmigung wegen anderer Nutzung, andere Verwendung des Baus, Andere Verwendung, Bauantrag ändern, Genehmigung zur Nutzungsänderung, Nutzungsänderung, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigung vereinfachen, Bauvorhaben ändern, Änderung der Nutzung