Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Bauen - Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen im vereinfachten Verfahren

    Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen baulichen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).

    Sie können ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. 

    Zuständigkeit

    an die untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - Untere Bauaufsichtsbehörde/Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstraße 25

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Hausanschrift

    Neue Straße 10

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Postfachadresse

    Postfach 1243

    99962 Mühlhausen/Thüringen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Gesonderte Termine während der Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Hinweis: Neben den einheitlichen Öffnungszeiten gelten für Stadtbibliothek und Bürgerbüro gesonderte Sprechzeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03601 452-317

    Fax: 03601 452-314

    E-Mail: Stadtentwicklung-Bauordnung@muehlhausen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie in der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkrete Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.

    Antrag auf vereinfachtes Verfahren.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Kosten

    Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 26.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Stichwörter

    Bauantrag ändern, Änderung der Nutzung, Baugenehmigung vereinfachen, andere Verwendung des Baus, Andere Verwendung, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Genehmigung zur Nutzungsänderung, Nutzungsänderung, Baugenehmigung wegen anderer Nutzung, andere Verwendung des Gebäudes, Nutzung ändern, Gebäude anders nutzen, Bauvorhaben ändern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English