Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Bauen - Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen im vereinfachten Verfahren

    Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen baulichen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).

    Sie können ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. 

    Zuständigkeit

    an die untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 53  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neues Rathaus
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742432(Sachgebietsleitung Bauaufsicht)

    Telefon Festnetz: 03681 742433(SB Baulasten/ Aktenführung)

    Telefon Festnetz: 03681 742430(SB Baugenehmigungsverfahren)

    Fax: 03681 742724

    E-Mail: bauaufsicht@stadtsuhl.de

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie in der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkrete Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.

    Antrag auf vereinfachtes Verfahren.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Kosten

    Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 26.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Stichwörter

    Bauantrag ändern, Änderung der Nutzung, Baugenehmigung vereinfachen, andere Verwendung des Baus, Andere Verwendung, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Genehmigung zur Nutzungsänderung, Nutzungsänderung, Baugenehmigung wegen anderer Nutzung, andere Verwendung des Gebäudes, Nutzung ändern, Gebäude anders nutzen, Bauvorhaben ändern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English