Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Bauen - Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen im vereinfachten Verfahren

    Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen baulichen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).

    Sie können ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. 

    Zuständigkeit

    an die untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung

    Beschreibung

    Vorhabenprüfung

    Prüfung technischer Nachweise

    Bauausführung

    Adresse

    Hausanschrift

    Amthorstraße 11

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parken in der Zabelstraße möglich
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 1

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0365 838-4905

    Telefon Festnetz: 0365 838-4910

    E-Mail: Bauvorhaben@gera.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie in der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkrete Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.

    Antrag auf vereinfachtes Verfahren.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Kosten

    Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 26.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Stichwörter

    andere Verwendung des Gebäudes, Nutzung ändern, Gebäude anders nutzen, Baugenehmigung wegen anderer Nutzung, andere Verwendung des Baus, Andere Verwendung, Bauantrag ändern, Genehmigung zur Nutzungsänderung, Nutzungsänderung, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigung vereinfachen, Bauvorhaben ändern, Änderung der Nutzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English