Änderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Bauen - Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage im vereinfachten Verfahren

    Bevor Sie eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.

    Beschreibung

    Bevor Sie eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

    Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

    In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.

    Vorhaben, für die eine Baugenehmigung nötig ist, die voraussichtlich in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden kann

    Kleinere Vorhaben wie der Bau von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und anderer vergleichbarer Gebäude können in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

    Welche Vorhaben dies genau betrifft, regelt  § 62 der Thüringer Bauordnung.

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.

    Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.

    Zuständigkeit

    an die unteren Bauaufsichtsbehörden

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03671 823-936

    Fax: 03671 823-370

    E-Mail: bauaufsicht@kreis-slf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen

    Bauzeichnungen

    Baubeschreibung

    Lageplan

    Auszug Liegenschaftskarte

    bautechnische Nachweise

    Stellplatznachweis

    statistischer Erhebungsbogen 

    Antrag auf Abweichung oder Befreiung

    Antrag auf vereinfachtes Verfahren

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Kosten

    Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 26.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Stichwörter

    Änderungen am Gebäude, Bauliche Anlage, Bauvorhaben, Bauantrag ändern, Baugenehmigung ändern, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, bauen, Baugenehmigungsverfahren bei Änderungen, Änderung am Bau, Hausbau, Änderungen am Haus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de