Änderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Bauen - Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage im vereinfachten Verfahren

    Bevor Sie eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.

    Beschreibung

    Bevor Sie eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

    Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

    In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.

    Vorhaben, für die eine Baugenehmigung nötig ist, die voraussichtlich in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden kann

    Kleinere Vorhaben wie der Bau von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und anderer vergleichbarer Gebäude können in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

    Welche Vorhaben dies genau betrifft, regelt die Thüringer Bauordnung.

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.

    Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden.

    Ansprechpartner

    Für Ahlstädt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen

    Bauzeichnungen

    Baubeschreibung

    Lageplan

    Auszug Liegenschaftskarte

    bautechnische Nachweise

    Stellplatznachweis

    statistischer Erhebungsbogen 

    Antrag auf Abweichung oder Befreiung

    Antrag auf vereinfachtes Verfahren

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Kosten

    Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Änderungen am Haus, Baugenehmigungsverfahren bei Änderungen, Bauliche Anlage, Änderungen am Gebäude, Hausbau, bauen, Änderung am Bau, Bauvorhaben, Baugenehmigung ändern, Bauantrag ändern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024