Bauen - Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage im vereinfachten Verfahren
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.
Beschreibung
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.
Vorhaben, für die eine Baugenehmigung nötig ist, die voraussichtlich in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden kann
Kleinere Vorhaben wie der Bau von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und anderer vergleichbarer Gebäude können in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Welche Vorhaben dies genau betrifft, regelt die Thüringer Bauordnung.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.
Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - Untere Bauaufsichtsbehörde/Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1243
99962 Mühlhausen/Thüringen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Gesonderte Termine während der Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Hinweis: Neben den einheitlichen Öffnungszeiten gelten für Stadtbibliothek und Bürgerbüro gesonderte Sprechzeiten.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen
Bauzeichnungen
Baubeschreibung
bautechnische Nachweise
Stellplatznachweis
Antrag auf Abweichung oder Befreiung
Antrag auf vereinfachtes Verfahren
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Kosten
Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024