Änderung von Anlagen Genehmigung

    Bauen - Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage

    Wenn Veränderungen an Bauten vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig. Ausgenommen davon sind kleinere Bauvorhaben, für die bestimmte Voraussetzungen gelten.

    Beschreibung

    Wenn Veränderungen an baulichen Anlagen vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig. Ausgenommen davon sind kleinere Bauvorhaben, für die bestimmte Voraussetzungen gelten.

    Die Thüringer Bauordnung unterscheidet damit bei Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen vier unterschiedliche Situationen:

    1. Vorhaben, für die ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt und eine Baugenehmigung erteilt werden muss. Das Baugenehmigungsverfahren wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde durchgeführt. Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

    2. Vorhaben, für die eine Baugenehmigung nötig ist, die voraussichtlich in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden kann.
    Kleinere Vorhaben (wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude) können in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Welche Vorhaben dies betrifft, regelt die Thüringer Bauordnung. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig. Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.

    3. Vorhaben, für die voraussichtlich keine Baugenehmigung benötigt wird, die jedoch angezeigt werden müssen. Die Errichtung ausgewählter kleinerer Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedarf keiner Baugenehmigung, wenn den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprochen wird und die Erschließung gesichert ist. Vorhaben dieser Art sind der Gemeinde zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfung erfolgt in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren.

    4. Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen und nicht angezeigt werden müssen. In der Thüringer Bauordnung ist festgelegt, welche Vorhaben an baulichen Anlagen verfahrensfrei sind. Solche Vorhaben müssen weder der Gemeinde noch der unteren Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.

    Zuständigkeit

    an die unteren Bauaufsichtsbehörden

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gotha - Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ekhofplatz 24

    99867 Gotha

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro: Neues Rathaus - Ekhofplatz 24 Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung: Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr, Di 13:00 - 16:00 Uhr, Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauordnung@gotha.de

    Telefon Festnetz: +49 3621 222-620

    Fax: +49 3621 222-812

    Kontaktperson

    • Frau Hanl (Amtsleiterin)

      E-Mail: k.hanl@gotha.de

      Telefon Festnetz: +49 3621 222-620

    • Frau Thiele (Sachbearbeiterin Bauordnung - Sachgebiet Innenstadt und teilweise Gründerzeitgebiet (in der Grafik grün))

      E-Mail: t.thiele@gotha.de

      Telefon Festnetz: +49 3621 222-627

    • Frau Harnisch (Sachbearbeiterin Bauordnung - Sachgebiet Gotha Oststadt und Gotha Süd (in der Grafik rot))

      Telefon Festnetz: +49 3621 222-621

      E-Mail: g.harnisch@gotha.de

    • Frau Kuhnert (Sachbearbeiterin Bauordnung - Sachgebiet Siebleben, Boilstädt und Uelleben, teilweise Gotha Süd, Baulasten (in der Grafik gelb))

      Telefon Festnetz: +49 3621 222-623

      E-Mail: a.kuhnert@gotha.de

    • Herr Schrade (Sachbearbeiter Bauordnung - Sachgebiet Gotha West, Gründerzeitgebiet und Sundhausen (in der Grafik blau))

      E-Mail: m.schrade@gotha.de

      Telefon Festnetz: +49 3621 222-618

    • Frau Moritz (Sachbearbeiterin Bauordnung - Sachgebiet Gartenanlagen)

      E-Mail: k.moritz@gotha.de

      Telefon Festnetz: +49 3261 222-625

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2010

    Technisch geändert am 12.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen

    Bauzeichnungen

    Baubeschreibung

    Lageplan

    Auszug Liegenschaftskarte

    bautechnische Nachweise

    Stellplatznachweis

    statistischer Erhebungsbogen 

    ggf. Antrag auf Abweichung oder Befreiung

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Kosten

    abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2023

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Ausbau, Baugenehmigung für Umbau, Gebäudeumbau, Nutzung ändern, Umbau, Anbau, Änderung am Bau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024