Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen.
Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches Seeschiff handelt.
Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.
Die Nachbeurkundung können Sie bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
zuständige Stelle
- Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren (letzten) Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.
- Hatte die verstorbene Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten.
- Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Ordnungsamt
Beschreibung
Neben der Zulassung von Heilpraktikern, der Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Kleingartenvereine, der Genehmigung zur Durchführung öffentlicher Motorsportveranstaltungen sowie überörtlicher Sammlungen von Geld- und Sachspenden ist die Arbeit des Ordnungsamtes vor allem geprägt durch die folgenden Aufgabenbereiche:
- Brand- und Katastrophenschutz
- Rettungsdienst
- Bußgeldstelle
- Fischereibehörde
- Gewerbebehörde
- Jagdbehörde
- Waffenbehörde
- Versammlungsbehörde
Namensänderungsbehörde
Die Änderung des Nach- und/ oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (z.B. bei Eheschließung oder Ehescheidung) kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragt werden. Die Beratung hierzu und die Antragsbearbeitung erfolgt in der Namensänderungsbehörde.
Staatsangehörigkeitsbehörde
Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist für Anliegen hinsichtlich des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit (einschließlich Einbürgerung), des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit / Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit zuständig. Auch Anträge auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweis werden hier bearbeitet.
Standesamtsaufsicht
Die Standesamtsaufsicht übt die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis Sömmerda aus. Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehört unter anderem die Beratung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten, die Prüfung der Fortbildungsverpflichtung der Standesbeamten, die Fortführung der Zweitbücher der Personenstandsbücher oder Durchführung von/Beitritt zu gerichtlichen Verfahren im Personenstandsrecht.
Fachaufsicht über die kreisangehörigen Melde-, Pass- und Ausweisbehörden
Die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden des Landkreises Sömmerda werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben insbesondere in rechtlich schwierigen Fällen, von der Fachaufsicht unterstützt. Ziel der Aufsicht ist die Gewährleistung der Recht- und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung durch die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhofstraße
Linien:- Bus: 243
- Bus: 242
- Bus: 210
- Bus: 208
- Bus: 270
- Bus: 201
- Bus: 211
- Bus: 216
- Bus: 212
- Bus: 205
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-331
E-Mail: ordnungsamt@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
erforderliche Unterlagen
Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstige Dokumente vorlegen.
Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:
- Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
- ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
- Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
- bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde/ Nachweis des Sonderstatus
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein - erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet
- Der Sterbefall hat sich während einer Seereise außerhalb des Seeschiffes ereignet - jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland - und die verstorbene Person wurde von einem ausländischen Seeschiff aufgenommen
- Die verstorbene Person war zum Zeitpunkt des Todes deutsche(r) Staatsangehörige(r). oder hatte den Status eines Staatenlosen, eines heimatlosen Ausländers oder eines ausländischen Flüchtlings im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
- Antragsberechtigt sind
- die Eltern der verstorbenen Person
- die Kinder der verstorbenen Person
- der Ehegatte oder Lebenspartner der verstorbenen Person
- Personen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.
- Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
- Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
- Sie haben die Möglichkeit, die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig zu beantragen.
Kosten
Nachbeurkundung im Sterberegister: Gebühr 62.00 EUR
Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: Gebühr 10.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.12.2023
Stichwörter
Nachbeurkundung, Sterbefall auf ausländischen Seeschiff, Erstbeurkundung, Sterbefall im Ausland, Bundesflagge, Erstregistrierung, Bundeswehr, Marine