Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

    Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

    Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen.

    Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches Seeschiff handelt.

    Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.

    Die Nachbeurkundung können Sie bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    zuständige Stelle

    • Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren (letzten) Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.
    • Hatte die verstorbene Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten.
    • Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 34 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 22

    99817 Eisenach

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Markt, Ecke Georgenstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: City-Parkhaus, Sommerstraße
      Anzahl: 308  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus "Am Markt", Hinter der Mauer 3
      Anzahl: 252  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt (Georgenkirche)
      Linie:
      • Bus: Wartburgcity-Linie: 13
    • Haltestelle: Markt / Alexanderstraße
      Linie:
      • Bus: KVG-Stadt-Linien: 1, 2, 5, 6a, 7, 8, 9, 12b, 15

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03691 670-940

    Telefon Festnetz: 03691 670-331(Weitere Anschlüsse: 670-332, 333, 334, 335, 336)

    E-Mail: standesamt@eisenach.de

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstige Dokumente vorlegen.

    Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:

    • Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
    • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
    • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
    • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
    • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
    • bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde/ Nachweis des Sonderstatus

    Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein - erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet
    • Der Sterbefall hat sich während einer Seereise außerhalb des Seeschiffes ereignet - jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland - und die verstorbene Person wurde von einem ausländischen Seeschiff aufgenommen
    • Die verstorbene Person war zum Zeitpunkt des Todes deutsche(r) Staatsangehörige(r). oder hatte den Status eines Staatenlosen, eines heimatlosen Ausländers oder eines ausländischen Flüchtlings im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
    • Antragsberechtigt sind
      • die Eltern der verstorbenen Person
      • die Kinder der verstorbenen Person
      • der Ehegatte oder Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Personen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.

    • Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
    • Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
    • Sie haben die Möglichkeit, die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig  zu beantragen.

    Kosten

    Nachbeurkundung im Sterberegister: Gebühr 62.00 EUR

    Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: Gebühr 10.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Erstbeurkundung, Sterbefall auf ausländischen Seeschiff, Marine, Erstregistrierung, Bundeswehr, Nachbeurkundung, Bundesflagge, Sterbefall im Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English