Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung

    Fischerei - Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur genehmigen lassen

    Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen, nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen, nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats einen Antrag auf Genehmigung stellen.

    In Deutschland sind die oberen Fischereibehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig.

    Die zuständige Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges Verfahren oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt.

    Je nach Entscheidung werden weitere Umstände und Umweltfaktoren geprüft.

    Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn die Risikobewertung, einschließlich möglicher Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.

    Zuständigkeit

    Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

    Referat 54 Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt

    Ansprechpartner

    Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 54 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Seelenbinder-Straße 8

    99096 Erfurt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Stichwörter

    TMIL

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2020 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen und Angaben entsprechend Leitlinie im „Anhang 1“ der EU-Verordnung (siehe Link unter Rechtsgrundlagen). 

    Im Antrag sind unter anderem folgende Angaben zu machen:

    Beschreibung des Vorhabens.

    Potenzielle Auswirkungen auf heimische Arten.

    Maßnahmen zur Minimierung dieser Auswirkungen.

    Name des einzuführenden/umzusiedelnden Organismus unter Angabe der Gattung, Art, Unterart und weitere.

    Merkmale des Organismus.

    Ziele und Gründe für die Einführung

    Das von der Einführung betroffene geographische Gebiet; Unterlagen zur Genehmigung eines Krisenplans bei nicht routinemäßigen Einführungen und Pilotphasen („Anhang I – G. Bewirtschaftungsplan“)

    Es können auch Angaben zu Risikominderungsmaßnahmen notwendig sein.

    Formulare

    Formlos.

    Informationen zur Antragstellung erteilt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

    Voraussetzungen

    Betreiber oder Betreiberin einer Aquakultur.

    Antrag innerhalb des Genehmigungszeitraums.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Antrag auf Einfuhr/ Umsiedlung schriftlich bei der zuständigen Behörde.

    Sie reichen zusätzlich alle Angaben und Dokumente nach Leitlinie Anhang 1 ein (siehe Link unter Rechtsgrundlagen).

    Die Behörde prüft ihren Antrag und entscheidet, ob es sich um ein routinemäßiges oder nicht routinemäßiges Verfahren handelt.

    Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn eine Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.

    Fristen

    Die Einreichung des Antrags hängt nicht von einer bestimmten Frist ab.

    Im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer, sollten Sie den Antrag jedoch mindestens 6 Monate vor dem geplanten Vorhaben einreichen.

    Die zuständige Behörde hat in der Regel 6 Monate Zeit zur Bearbeitung des Antrags.

    Anträge können auch für mehrere Verbringungen (Einführung/Umsiedlung) über einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren gestellt werden.

    Kosten

    Die Kosten sind sehr stark abhängig von verschiedenen Faktoren, insbesondere vom Aufwand.

    Die Kosten können vorab angefragt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 12.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)