Bauen - Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen
Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen.
Beschreibung
Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen.
Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.
zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.
Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 52 - Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Markt, Ecke Georgenstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: City-Parkhaus, Sommerstraße
Anzahl: 308 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus "Am Markt", Hinter der Mauer 3
Anzahl: 252 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Markt (Georgenkirche)
Linie:- Bus: Wartburgcity-Linie: 13
- Haltestelle: Markt / Alexanderstraße
Linie:- Bus: KVG-Stadt-Linien: 1, 2, 5, 6a, 7, 8, 9, 12b, 15
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 12.10.2023
Stichwörter
Bauberatung, Beratung zu Bauvorhaben, untere Bauaufsichtsbehörde, Bauamt