Anzeige der Nutzungsaufnahme Entgegennahme

    Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme

    Die Nutzung einer Anlage müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Greiz - Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Scheube-Str. 6

    07973 Greiz

    Der Standort befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude des Landratsamtes Greiz.

    Kontakt

    Fax: 03661 876-222

    Telefon Festnetz: 03661 876-0

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-greiz.de

    Internet

    Stichwörter

    Bauen, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    Sie sind Bauherr des Vorhabens. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Einzug in das Haus, Einziehen in gebaute Anlage, Nutzung, Einzug anzeigen, Bauüberwachung, Fertigstellung, Nutzungsaufnahme, Bauzustand, Bauvorhaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de