Anzeige der Nutzungsaufnahme Entgegennahme

    Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme

    Die Nutzung einer Anlage müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    Aktuelles

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie der Nutzung und Instandhaltung baulicher Anlagen (Baugenehmigungen, Bauvorbescheide, Baulasten, Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohneigentum).

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 25.07.2023

    Technisch geändert am 26.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    Sie sind Bauherr des Vorhabens. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 28.09.2023

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Bauzustand, Bauüberwachung, Nutzungsaufnahme, Nutzung, Einzug anzeigen, Fertigstellung, Einzug in das Haus, Bauvorhaben, Einziehen in gebaute Anlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024